Jack Wolfskin hat wohl einen an der Waffel

Kürzlich bin ich irgendwo über einen Blogeintrag gestolpert (leider vergessen, wo), gerade kam das Thema mit G. wieder auf und Spiegel online hat mehr Infos dazu:

Jack Wolfskin mahnt Bastler wegen Tatzen-Mustern ab (www.spiegel.de)

Wolfskin Stellungnahme zu den Abmahnungen macht sie auch nicht gerade sympathischer.

Zitat:
Die typische Jack Wolfskin Tatze ist als Marke geschützt. Daher dürfen Dritte keine ähnlichen oder identischen Zeichen für ähnliche und identische Waren, wie sie Jack Wolfskin anbietet, im geschäftlichen Verkehr benutzen. Jack Wolfskin als Markeninhaberin hat daher das Bestreben und die Pflicht, die Marke gegen ähnliche Drittzeichen zu verteidigen, da die Marke sonst geschwächt wird.

Aehm, ja, ich verwechsle auch ständig Kissen und Hundeaccessoires mit Sportbekleidung.

Ich finde das echt eine Frechheit! Kann mir eh keine Wolfskin-Sachen leisten, aber das ist ein Grund, mir nie was von denen zu kaufen. Die sind ja nicht ganz dicht! Und wer auch immer die Registrierung der Tatze zugelassen hat, dem sollte man einige kräftige Schläge auf den Hinterkopf verpassen. Da reichen leichte Schläge nicht mehr, um das Denkvermögen zu erhöhen.

Nachtrag: Wer noch etwas lesen möchte, mit vielen Links:
Jack Wolfskin eröffnet den Abmahn-Herbst! (www.werbeblogger.de)
Und saschalobo.com bringts übrigens mit seinem Standardabmahnartikel auf den Punkt. *kicher*


6 Kommentare

oli
22 Oktober 2009 um 21.26 Uhr

Also Jack Wolfskin kann man ja eigentlich keinen Vorworf machen. Selten blöd ist es aber, eine herkömmliche Tierspur als Marke zuzulassen …. war wohl ein hochstudierter Beamter, der noch nie in der freien Privatwirtschaftlaufbahn ausgesetzt wurde :-)

rabe
24 Oktober 2009 um 12.06 Uhr

“Jack Wolfskin – Dies ist erst der Anfang”
Die Bären-Community hat Ärger mit JW:

http://skorpionstich.wordpress.com/2009/10/22/jack-wolfskin-dies-ist-erst-der-anfang/

[...] 900 Euro zu mehr als einem Sturm im Wasserglas geführt – nicht zuletzt weil die Plattform in der Bloggerszene gut verlinkt ist. Die Meisten äußern ihr Unverständnis, wie Markenschutz so weit gehen kann, [...]

Nicole
26 Oktober 2009 um 10.47 Uhr

@oli: Wolfskin kann man insofern einen Vorwurf machen, dass es so aussieht, als wollten sie ihr Einkommen mit den Abmahnungen aufbessern. Wenn die es für nötig befinden, eine Bärentatze (wohlgemerkt, die hat fünf statt vier Zehen!) abzumahnen, dann unterstelle ich denen niedere Motive, nicht nur Markenschutzbemühungen.

Mir sticht da eine Aehnlichkeit mit der Registrierung von Domains ins Auge: 1982 war das noch nicht so ein Thema mit Markenschutz, also konnte man sich jeden Scheiss registrieren. Anfangs konnten sich ja auch alle alle Domains sichern, und die dann teuer an die Firmen zurückverkaufen (war das Coke oder eine Automarke? Mag gerade nicht recherchieren, die Geschichte ist ja bekannt). Bis eine Firma auf Markennamen geklagt hat und die Domain aufgrund dessen zugesprochen bekam. Danach wurden sicher auch entsprechende Bestimmungen oder gar Gesetze erlassen, dass nicht jeder vw.de u.ä. registrieren kann. Ich finde, man sollte Markenrechte alle 10 Jahre überprüfen. Wolfskin hätte die Tatze nur mit dem Schriftzug zusammen schützen lassen dürfen, das sollte jetzt nachgeholt werden. Aber wer hat schon das Geld, sowas einzuklagen?

Mike
27 Oktober 2009 um 13.14 Uhr

Warum frage ich mich gerade, was passieren würde, wenn die (neuen) Bären im Bärengraben im Namen aller Bären eine “prior art”-Klage gegen Jack Wolfskin erheben würden, da ihre Spezie seit mehreren tausend Jahren diesen Pfotenabdruck hinterlassen würden?

Boah ne, ich brauch ne sinnvolle Beschäftigung – jetzt, sonst ist’s zu spät!! (help)

Nicole
27 Oktober 2009 um 14.03 Uhr

@Mike: Der Bär von der russischen Prädidentengattin hätte sicher auch die finanziellen Mittel dafür. *gg*

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